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Normen Normen für Flucht- und Rettungswege

Zwei Arten von Fluchttüren – zwei EU Normen: Fluchttürsysteme im Sinne der neuen Normen unterteilen sich in Notausgangs- und Paniktüren. Das heißt, die Verschlüsse müssen auf die jeweiligen Anforderungen zugeschnitten sein. Der Unterschied zwischen beiden ergibt sich aus dem jeweiligen Anwendungsgebiet:

Notausgänge nach DIN EN 179 sind bestimmt für Gebäude, die keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und deren Besucher die Funktion der Fluchttüren kennen. Dies können unter anderem auch Nebenausgänge sein, die nur von autorisierten Personen genutzt werden. Als Beschlagelemente sind Drücker vorgeschrieben.

Die Beschlaggarnituren können als Drücker- oder Wechselgarnituren ausgeführt werden. Die Verschraubung ist durchgehend auszuführen.

Paniktüren nach DIN EN 1125 kommen in öffentlichen Gebäuden zum Einsatz, bei denen die Besucher die Funktion der Fluchttüren nicht kennen. Sie müssen diese im Notfall ohne Anweisung betätigen können. Hiervon sind zum Beispiel Krankenhäuser, Schulen, öffentliche Verwaltungen, Flughäfen und Einkaufszentren betroffen.

Hier sind Druckstangen, die über die Türbreite gehen, zwingend als Beschlagelemente vorgeschrieben. Diese sind auf der Fluchtseite der Tür anzubringen. Auf der Außenseite sind entsprechende Drücker-, Knopf- oder Blindschilder anzubringen. Eine durchgehende Verschraubung sorgt für zusätzliche Sicherheit.

Bei zweiflügeligen Türelementen ist bei Verwendung eines Treibriegelschlosses am Standflügel ebenfalls eine Druckstange einzusetzen.

Anforderungen an Türsysteme: Normen für Flucht- und Rettungswege

  • Fluchttüren müssen mit einer Handbetätigung den Fluchtweg innerhalb von einer Sekunde ohne Schlüsselbetätigung freigeben
    (DIN EN 1125 / DIN EN 179)
  • Fluchttüren sollen nach außen öffnen (Verordnungen)
  • Rettungswege dürfen nicht versperrt sein (diverse Verordnungen)
  • Türbeschläge müssen so geformt sein, dass Personen nicht mit der Kleidung daran hängen bleiben können (DIN 18273 + diverse Verordnungen)
  • Das freie Ende des Drückers muss so ausgeführt sein, dass es zur Oberfläche des Türflügels zeigt, um das Risiko von Verletzungen zu vermeiden (EN 179)
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